Werkvertragsrecht
Bei der Beauftragung von Handwerkern und ähnlichem, kommt in der Regel ein Werkvertrag oder ein Werklieferungsvertrag zu Stande. Hier gelten besondere Vorschriften bezüglich der Abnahme, und der Gewährleistungen. Auch in solchen rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
