Nebenklage / Opferschutz / Zeugenbeistand

Nebenklage / Opferschutz

Wer Opfer einer Straftat wird, für den ist es oft unbefriedigend, wenn seine Mitwirkung in dem nachfolgenden Strafverfahren auf die Rolle des Zeugen beschränkt ist.

Daher hat der Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Nebenklage eingeführt. Die Nebenklage bietet dem Opfer oder dessen nächsten Angehörigen die Möglichkeit eine aktive Rolle im Strafverfahren einzunehmen und zusammen und auf Seiten der Staatsanwaltschaft mit dieser tätig zu werden. Dem Nebenkläger stehen alle wichtigen Rechte im Hauptverfahren zu, die auch dem Angeklagten, seinem Verteidiger oder der Staatsanwaltschaft zustehen.

In vielen Fällen ist die Nebenklage für das Opfer kostenfrei, weil der Rechtsanwalt des Opfers über Prozesskostenhilfe direkt mit dem Staat abrechnet.

Vor allem bei Körperverletzungs-, Sexual- und Tötungsdelikten bietet die Nebenklage für das Opfer oder dessen Angehörige die Möglichkeit, sich Genugtuung zu verschaffen und die Tat besser verarbeiten zu können.

Allerdings ist die Nebenklage nicht bei allen Delikten zulässig. Sie ist hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, beschränkt auf:

Zeugenbeistand

Warum braucht ein Zeuge einen anwaltlichen Rechtsbeistand? Jeder weiß doch, dass ein Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen muss und nur dann schweigen darf, wenn er sich selber belasten und einer Strafverfolgung aussetzen würde.

Das ist auch richtig! Aber wann genau beginnt die Selbstbelastung? Ab wann steht einem Zeigen genau das Schweigerecht zu? Nach der Rechtsprechung des BGH ist dies bereits dann der Fall, wenn er kleine Bruchstücke preisgeben soll, die die Ermittlungsbehörden oder das Gericht, wie bei einem Mosaik, zu einem Ganzen zusammensetzen, aus dem sich dann Anknüpfungstatsachen für eine Strafverfolgung ergeben würden.

Hier kann nur ein erfahrener Rechtsanwalt Hilfestellung geben und den möglichen Drohungen des Gerichts mit Ordnungsmitteln entgegen treten.

Die Kosten eines Zeugenbeistandes sind geringer als die eines das ganze Strafverfahren betreuenden Strafverteidigers.